Grünes Licht für Bauherren aus Thüringen! Im Jahr 2022 wird auch die Förderung von Photovoltaikanlagen wieder anlaufen.
Vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ist vorgesehen, im März 2022 eine geänderte Version der Richtlinie zu veröffentlichen. Die Antragstellung wird ab dem 01.04.2022 wieder möglich sein. Bis dahin gilt ein Antragsstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie.
Mit den Fördermöglichkeiten werden zusätzliche Investitionsanreize für die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus solarer Strahlungsenergie gesetzt. Ferner sollen Beratungen und Entwicklung von tragfähigen Konzepten bzw. Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen in den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert werden.
Gefördert werden:
- Beratungsleistungen zum Thema „Mieterstrom“ und „Mieterwärme“,
- Beratungsleistungen zum Thema Ausschreibung nach EEG,
- Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes,
- Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen,
- Investitionen in Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Batteriespeicher (Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Eigenverbrauch. Es kann keine Förderung in Verbindung mit einem Mieterstrommodell erfolgen. Ein Mieterstrommodell liegt vor, sobald eine Photovoltaikanlage mindestens zwei getrennte Haushalte mit jeweils separater Messstelle versorgt.),
- Investitionen in Batteriespeichersysteme,
- Investitionen in sonstige Speicher (z. B. Warmwasserspeicher, Kältespeicher, Latentwärmespeicher, Thermobatterien),
- Investitionen zur Realisierung von „Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen“,
- Investitionen in Hausanschlussstationen,
- Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Alle Informationen zu dieser Förderungen finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank.