Wie KfW und Bundesbauministerium soeben bekannt gegeben haben, soll ab dem 01.03.2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, kurz KFN, starten und somit auch die bisherige Neubauförderung in der BEG ablösen.
Mit dieser neu ausgerichteten Förderung sollen sowohl nachhaltiges Bauen als auch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Einsatz von erneuerbaren Energien unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Es soll für Wohn- und Nichtwohngebäude zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen und Förderintensitäten geben.
Die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ erfolgt ab dem 1.3.2023 in den folgenden KfW-Programmen:
Förderkonditionen
Kredithöchstbeträge
Antragsteller
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden.
Der Kreditantrag ist vor dem Beginn des Vorhabens zu stellen.
Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm.