Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf Ihren Hausbau

Heute können wir nun die lange erwartete Information geben: Bei Ihrem Hausbau mit DAN-WOOD werden Sie von der Steuersenkung profitieren, wenn Ihr Vertrag vor dem 01.03.2020 wirksam zustande gekommen ist (maßgeblich ist die Vertragsbestätigung) und die Abnahme Ihres Hauses im Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 erfolgt. In solch einem Fall schreiben wir Ihnen einen Betrag in Höhe der Steuersenkung gut.
Dies soll entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben praktisch wie folgt ablaufen: Der Bruttobetrag unserer Rechnungen bleibt unverändert. In den Rechnungen vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird aber die dann geltende geringere Mehrwertsteuer (16 %) ausgewiesen. Auch wird in der Schlussrechnung die geringere Mehrwertsteuer ausgewiesen, und zwar auch für Rechnungen, die vor dem 01.07.2020 gestellt wurden. Nach der Abnahme in der Niedrigsteuerphase geben wir unsere steuerliche Minderbelastung an Sie weiter. In Rahmen der letzten Rechnung wird Ihnen eine Gutschrift/Ausgleich wegen der Umsatzsteueränderung i.H.v. 3 % des Gesamtpreises gewährt.
Im Endeffekt erhalten Sie Ihr Haus also 3 % günstiger.
Drei Szenarien möchten wir nachfolgend näher erläutern:
- Die Hausmontage beginnt am 01.07.2020 oder später, die Abnahme erfolgt vor dem Jahresende 2020. Hinsichtlich der Rechnungen gilt dann Folgendes: Nach der Montage weisen wir auf den Rechnungen 2 bis 5 Mehrwertsteuer i.H.v. 16 % aus. Die vor der Montage gestellte erste Abschlagsrechnung mit einem Steuersatz von 19 % wird zwar nicht korrigiert, doch wird der gesamte Umsatz in der Schlussrechnung mit 16 % besteuert. Die Schlussrechnung enthält eine Gutschrift/Ausgleich wegen der Umsatzsteueränderung i.H.v. 3 % des Gesamtpreises.
- Die Hausmontage hat vor dem 01.07.2020 begonnen, die Abnahme findet zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 statt. Hinsichtlich der Rechnungen gilt dann Folgendes: Nach der Montage weisen wir auf den Abschlagsrechnungen bis zum 30.06.2020 Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % aus, ab dem 01.07.2020 erfolgt der Mehrwertsteuerausweis i.H.v. 16 %. In einigen Rechnungen werden Sie also den alten und in einigen den neuen Mehrwertsteuersatz finden. Die Rechnungen mit dem alten Steuersatz von 19 % werden nicht korrigiert, jedoch wird der Umsatz in der Schlussrechnung mit 16 % besteuert. Die Schlussrechnung enthält auch in diesem Fall eine Gutschrift/Ausgleich wegen der Umsatzsteueränderung i.H.v. 3 % des Gesamtpreises.
- Die Hausmontage beginnt im Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020, die Abnahme erfolgt im Jahr 2021. In diesem Fall profitieren Sie leider nicht von der Steuersenkung. Auf einigen Abschlagsrechnungen wird zwar ein Mehrwertsteuersatz i.H.v. 16 % ausgewiesen, doch muss dieser Umsatz in der Schlussrechnung mit 19 % besteuert werden. Eine Gutschrift/Ausgleich wegen der Mehrwertsteueränderung i.H.v. 3 % des Gesamtpreises kann in solch einem Fall nicht gewährt werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Sachlage verständlich erklären konnten. Sollten seitens der Behörden weitere oder neue Informationen zur Umsetzung herausgegeben werden, die für Ihr Bauvorhaben ggf. relevant sein können, so werden wir diese selbstverständlich berücksichtigen und Sie informieren.