- BEG -
Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was ist KFW und BAFA und welche Förderungen gibt es bis 30.06.21?
KFW = Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KFW-Bank ist eine staatlich geförderte Bank, welche staatlich geförderte Darlehen für bestimmte Maßnahmen vergibt. Alle Maßnahmen haben bei der KFW-Bank verschiedene Programmnummern wie z.B. die bis 30.06.21 gültige Förderung „Energieeffizient Bauen“ mit der Nummer 153.
Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.
Aktuelle Förderbeträge bis 30.06.21:
KFW-Darlehen bis zu 120.000 Euro für:
KFW 55-Haus: 15% Tilgungszuschuss (18.000 Euro)
KFW 40-Haus: 20% Tilgungszuschuss (24.000 Euro)
KFW 40+-Haus: 25% Tilgungszuschuss (30.000 Euro)
BAFA = Bundesamt für Wirtschaft + Ausfuhrkontrolle
Das BAFA vergibt Zuschüsse für geförderte Maßnahmen (z.B. Einbau einer Wärmepumpe).
Was ändert sich ab wann? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird in zwei Stufen eingeführt:
Zum 01.01.2021:
Zum 01.01.2021 startet ausschließlich die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG Einzelmaßnahme durch das BAFA. Die bisherige BAFA-Förderung fällt weg. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
Zum 01.07.2021:
Zum 01.07.2021 startet bei der KfW das BEG Wohngebäude (BEG WG) – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM).
BEG Einzelmaßnahme:
Erhöhung der förderfähigen Darlehenssumme von 50 TEUR auf 60 TEUR pro Wohneinheit
BEG Wohngebäude:
KFW-Darlehen bis zu 150.000 Euro für:
KFW 55-Haus: 17,5% Tilgungszuschuss (26.250 Euro)
KFW 40-Haus: 22,5% Tilgungszuschuss (33.750 Euro)
KFW 40+-Haus: 25% Tilgungszuschuss (37.500 Euro)
Um die Förderungen zu erhalten muss nicht wie bisher vor dem Vorhabensbeginn der Antrag gestellt sein sondern die Auftragserteilung ist relevant!
Informationen und weiterführende Links:
Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Einführung der BEG:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Hier erhalten Sie Informationen der KFW zur BEG:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/
Hier erhalten Sie Informationen des BAFA zur BEG Einzelmaßnahme: