Bauherren haben noch bis 31. Januar 2022 Zeit, ihre Anträge für einen Neubau (Effizienzhaus 55) zu stellen. Entscheidend und wichtig hierfür ist das Datum der Antragsstellung.
Ab dem 01. Februar 2022 wird die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) für den Neubau eines Effizienzhauses 55 eingestellt. Die Sanierung soll stärker im Fokus stehen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Aufgrund der starken Nachfrage bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, mit zwei Aufstockungen des Förderbudgets um 11,5 Mrd. Euro für das Jahr 2021, hat sich angedeutet, dass der Bund die BEG so nicht forführen kann. Nur mit der Aufstockung konnte ein Antragsstopp vor dem Jahreswechsel 2021/22 verhindert werden. Weiterhin hat die Bundesregierung eine Änderung der BEG für effiziente Gebäude angekündigt. In Gebäudesanierungen und in besonders effizienten Neubauten sollen zukünftig die Fördergelder fließen – dort wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist.
Alle Infos zur Antragstellung der BEG und weiterführenden Links gibt es hier.