Die Bundesregierung hat bereits im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele beschlossen. Aus diesem Grund treten zum 24.01.2020 einige Neuerungen bei der KfW in Kraft, die den Bereich Energieeffizient Bauen & Sanieren betreffen. Bauherren profitieren von diesen Änderungen durch höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge. Konkret erhöht sich der Tilgungszuschuss beim Bau eines neuen KfW-Effizienzhauses um 10%. Weiterhin steigt der maximale Kreditbetrag auf insgesamt 120.000 Euro an.
Wussten Sie, dass DAN-WOOD Häuser bereits im Standard die Anforderungen an die KfW-Effizienzklasse 70 erfüllen? Mit wenigen Änderungen bei der Heiztechnik (ab Technikpaket 2) erreichen Sie schon die geforderten Kriterien, um den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 zu erfüllen und sich somit die Zuschüsse der KfW sichern zu können.
In der Tabelle finden Sie die exakten Förderbestimmungen für die einzelnen Effizienzhäuser. Verschaffen Sie sich auch einen Überblick über unsere verschiedenen Heizsysteme und deren Vorteile.